Unsere Geschäftsordnung als PDF >>> Geschäftsordnung des KGV Nordweststadt e. V.
Geschäftsordnung (GO)
des Kleingartenverein Nordweststadt e. V.
(beschlossen auf der Vorstandssitzung am 09.März 1982)
1. Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsordnung (GO) regelt die Durchführung und
den Ablauf von Versammlungen und Sitzungen jeder Art (Vorstandssitzungen etc.)
2. Einberufung
2.1 Die Einberufung hat grundsätzlich schriftlich und rechtzeitig (mindestens
1 Woche im Voraus für Vorstandssitzungen und mindestens 4 Wochen im Voraus
für Mitgliederversammlungen) durch den Vorstand zu erfolgen.
2.2 Sie muss Ort,   Zeitpunkt und Tagesordnung enthalten.
2.3 Vorstandssitzungen können auch durch Vorstandsbeschluss
festgesetzt werden.
3. Regelungen für Mitgliederversammlungen
3.1 Mitgliederversammlungen werden gemäß § 8 der
Satzung vom Vorstand durch schriftliche Benachrichtigung
der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
3.2 Tagesordnungspunkte
Die Tagesordnung muss so genau sein, dass sich die
Mitglieder vorbereiten können.
3.3 Eröffnung und Beschlussfassung
Die Versammlungen sollen zu der in der Einberufung
festgesetzten Zeit eröffnet werden.
3.4 Versammlungsleitung
3.4.1 Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Versammlung.
Durch Vorstandsbeschluss kann auch ein anderes
Vorstandsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmt werden.
3.4.2 Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Mit Zustimmung des Vorstandes können Gäste zugelassen werden, die
sich in eine Gästeliste einzutragen haben. Rede- und Stimmrecht haben sie nicht.
Über die Zulassung von Vertretern der Presse entscheidet der Vorstand.
3.5 Abwicklung der Tagesordnung
3.5.1 Der Versammlungsleiter soll die Tagesordnung in
der beschlossenen Reihenfolge abwickeln.
3.5.2 Über den Verlauf der Versammlung ist vom Schriftführer eine
Niederschrift zu fertigen. Beschlüsse sind wörtlich aufzunehmen.
3.5.3 Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes
ist eine Beschlussfassung nicht möglich.
3.6 Verfahrensregeln
3.6.1 Der Versammlungsleiter veranlasst das Führen einer Rednerliste.
Bei Wortmeldungen ist der Name anzugeben. Das Wort wird in der Reihenfolge
der Anmeldungen erteilt. Die Redezeit kann auf Antrag
und Beschluss eingeschränkt werden.
3.6.2 Außer der Reihe ist das Wort zu erteilen bei Anträgen
zur Geschäftsordnung sowie bei einem Antrag auf Schluss der Debatte.
Zu letzterem ist eine Begründung nicht gestattet.
Den Schluss der Debatte oder das Schließen der Rednerliste darf nur ein
Mitglied beantragen, das an dieser Aussprache nicht beteiligt war.
Vor der Abstimmung über den Antrag auf  Schluss der Debatte

dürfen hierzu nur noch ein Redner dafür und einer dagegen sprechen.
Wird der Schluss der Debatte angenommen,  so sind Bemerkungen
zur Sache nicht mehr gestattet.
Die auf der Redeliste noch offenstehenden Wortmeldungen
werden gestrichen. Der Berichterstatter bzw. Antragsteller
erhält nun das Schlusswort zu seinen Antrag.
Ist eine Abstimmung eingeleitet, darf niemand mehr das Wort erteilt werden.
3.6.3 Erledigte Tagesordnungspunkte dürfen in der
gleichen Versammlung nicht noch einmal behandelt werden.
3.6.4 Der Versammlungsleiter kann jederzeit in die Debatte eingreifen.
3.6.5 Dem 1. Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten muss jederzeit zur
Sache das Wort erteilt werden.
3.6.6 Die Redner müssen sachlich bleiben. Bei Unsachlichkeit und
Abweichung vom Thema können sie ermahnt und zur Ordnung gerufen werden.
Der Versammlungsleiter kann einem Redner noch ergebnisloser
Ermahnung das Wort entziehen. Er kann Teilnehmer,
die sich ungebührlich verhalten, von der Versammlung ausschließen.
3.6.7 Über einen Antrag entscheidet die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen ( Ja und Neinstimmen ).
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt.
3.6.8 Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handzeichen,
stellt ein Mitglied den Antrag auf geheime Abstimmung, so ist die Abstimmung
unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.
3.6.9 Ergeben sich im Verlauf der Aussprache Dringlichkeitsanträge,
so sind diese entsprechend zu begründen. Zu ihrer Behandlung ist
eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich;
vor dieser Abstimmung findet keine Aussprache statt.
3.6.10 Liegen mehrere Anträge zu einer Sache vor, ist über den weitgehendsten
Antrag zuerst abzustimmen. Im Zweifelsfall entscheidet die Versammlung.
Vor jeder Abstimmung ist der Antrag noch einmal zu verlesen.
3.6.11 Einwendungen gegen Abstimmungsergebnisse sind sofort anzumelden.
3.7 Wahlen
3.7.1 Das aktive und das passive Wahlrecht beginnt mit der
Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) und
nach erworbener Mitgliedschaft.
3.7.2 Zur Durchführung der Wahl des 1. Vorsitzenden soll einem
verdienten Mitglied die Versammlungsleitung übertragen werden.
3.7.3 Sind mehrere Personen zu wählen, wird der jeweilige Versammlungsleiter
durch einen von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Wahlausschuss
unterstützt. Er soll aus drei Mitgliedern bestehen. Auch die
Wahlausschussmitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
Über das Wahlergebnis hat der Wahlausschuss ein Protokoll zu führen.
3.7.4 Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter haben das Recht,
zu jeder Kandidatur Stellung zu nehmen.
3.7.5 Der Kandidat wird mit einfacher Mehrheit
- nach der Zahl der abgegebenen Stimmen (siehe Punkt 3.6.7) -
gewählt Erreicht er nicht die notwendige Anzahl der Stimmen, sind weitere Wahlgänge erforderlich.
3.7.6 Es kann en bloc gewählt werden, wenn dies beantragt wird und die
Versammlung zustimmt. Diese "en bloc" - Wahl erfolgt mit
Listen, in denen die Kandidaten aufgeführt sind.
4. Beschlussfassung und Änderung der GO
4.1 Die GO wird vom Vorstand aufgestellt und beschlossen.
Eine Änderung der GO ist durch Beschluss des
Vorstandes möglich.
5 Inkrafttreten
5.1 Der Vereinsvorstand hat am 09.03.1982 der vorstehenden
Fassung der GO zugestimmt.
Frankfurt am Main, 09.03.1982
Für den Vorstand
gez. Kalisch
( 1. Vorsitzender )
Änderung:
Der Vereinsvorstand hat am 20.01.2001 den Text des Punktes 3. 7. 6
ergänzend geändert und der vorstehenden Fassung der GO zugestimmt.
Sie tritt sofort in Kraft.
Frankfurt am
Main 20. Jan. 2001
gez. J. Fries
(1. Vorsitzender)
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des KGV Nordweststadt e. V.
Frankfurt am Main, den 02.April 2012