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Laternen in einem Zelt


          Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V.



Errichtung von Partyzelten in Kleingartenanlagen
(hier als PDF "Partyzelte in Kleingartenanlagen")
 
Mit Beginn der warmen Jahreszeit muss verstärkt festgestellt werden, dass überwiegend in den Kleingartenparzellen aber auch z.B. im Bereich von Vereinsheimen sog. Partyzelte aufgestellt werden. Diese Bauten aus Rohrgestänge mit Stoffbespannung unterliegen jedoch ebenso dem Pachtvertrag wie sonstige Baulichkeiten. Gemäß der gültigen Gartenordnung ist die Errichtung derartiger Unterstelldächer nicht gestattet.

Gegen eine kurzzeitige vorübergehende Nutzung dieser Zelte an Wochenenden oder anlässlich einer Familienfeier bestehen keine Einwände.

Eine ununterbrochene Nutzung über Wochen, Monate oder gar während der gesamten Sommerzeit ist jedoch nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen den Pachtvertrag dar.

Dies trifft auch für das Aufstellen dieser Zelte im Bereich der öffentlichen Grünflächen an Vereinsheimen, Bierausgabestellen u.ä. zu. Es wird gebeten, diesen Sachverhalt den einzelnen Gartenpächtern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.

Diese Bekanntmachung ist als Beanstandung im Sinne des Pachtvertrages für bestehende Partyzelte der beschriebenen oder einer ähnlichen Art zu betrachten, sowie als Hinweis für alle auf die Unzulässigkeit derartiger Bauten.


 

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